Das Wichtigste in Kürze – Blankoverordnung in der Physiotherapie

  • Die Blankoverordnung Physiotherapie ist seit dem 1. November 2024 Teil der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte.
  • Sie gilt ausschließlich für 114 definierte Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX (ICD-10). Nach den neuen Regelungen ist die Blankoverordnung ab dem 1. November 2024 für bestimmte Erkrankungen im Schulterbereich möglich.
  • Ärzt:innen verordnen nur die Diagnose, die Therapiegestaltung übernimmt vollständig die Physiotherapie.
  • Art, Dauer, Frequenz, Heilmittelauswahl und Anzahl der Behandlungen werden eigenverantwortlich festgelegt.
  • Die Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig ab Ausstellungsdatum.
  • Ein Ampelsystem steuert die Wirtschaftlichkeit, mit möglichem Vergütungsabschlag von 9 % in der roten Phase.
  • Die Kosten belasten nicht das Heilmittelbudget der Ärzt:innen.
  • Die Blankoverordnung ist nicht für alle Verordnungen gültig, sondern nur für bestimmte Indikationen im Bereich des Schultergelenks.
  • Die Blankoverordnung stärkt die therapeutische Verantwortung, ist aber politisch und strukturell klar begrenzt.
  • Ärzt:innen sind nicht verpflichtet, eine Blankoverordnung auszustellen, sondern können auch weiterhin reguläre Verordnungen ausstellen.

Einleitung

Die Blankoverordnung Physiotherapie ist ab dem 1. November 2024 für bestimmte Schulterdiagnosen (insgesamt 114 Diagnosen der Diagnosegruppe EX) Teil der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte. Sie ermöglicht es, dass Ärzt:innen lediglich die Diagnose stellen, während Physiotherapeut:innen eigenverantwortlich über Art, Umfang, Frequenz und Auswahl der Heilmittel entscheiden. Die Blankoverordnung ist 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig, gilt ausschließlich für definierte Indikationen im Schulterbereich und sieht im Rahmen des Ampelsystems einen möglichen Vergütungsabschlag von 9 % in der roten Phase vor. Die Kosten belasten dabei nicht das Heilmittelbudget der Ärzt:innen.

Dieser Artikel richtet sich an Physiotherapeut:innen, Ärzt:innen und Patient:innen, die sich über die neuen Regelungen, Chancen und Herausforderungen der Blankoverordnung Physiotherapie informieren möchten. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Fakten, die praktische Umsetzung und die Auswirkungen auf die Versorgung.

Im Folgenden erfahren Sie, was die Blankoverordnung bedeutet, welche Ziele sie verfolgt, welche Chancen und Herausforderungen sie mit sich bringt und wie die Heilmittelversorgung sowie die Abrechnung im Detail geregelt sind.

Was bedeutet Blankoverordnung?

Bei der Blankoverordnung (auch Blanko Verordnung oder BlankoVO genannt) verordnet die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose. Die Blankoverordnung gilt ausschließlich für bestimmte Diagnosen, insbesondere für 114 Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX, die in einer offiziellen Diagnoseliste mit ICD-10-Codes festgelegt sind. Diese Diagnosen betreffen vor allem Erkrankungen des Schultergelenks und des Schulterbereichs. Die Blankoverordnung ist nicht für alle Verordnungen gültig, sondern nur für bestimmte Indikationen im Bereich des Schultergelenks.

Art, Dauer, Therapiefrequenz, Auswahl der Heilmittel und Anzahl der physiotherapeutischen Maßnahmen werden anschließend eigenverantwortlich von der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten festgelegt. Physiotherapeuten entscheiden über die Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung bei einer Blankoverordnung. Die physiotherapeutische Diagnostik muss vor Beginn der Behandlung durchgeführt werden. Die physiotherapeutische Diagnostik wird zu Beginn der Behandlung durchgeführt; auf Basis dieser Diagnostik legt der Therapeut den individuellen Behandlungsplan und die Therapieziele gemeinsam mit dem Patienten fest. Die Therapie kann sofort beginnen und wird direkt auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.

Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Die Behandlung muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden.

Zur Steuerung der Behandlungseinheiten kommt das sogenannte Ampelsystem zum Einsatz: In der grünen Phase erfolgt eine volle Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen, während in der roten Phase ein Vergütungsabschlag von 9 % bei der Abrechnung greift. Das Ampelsystem stellt sicher, dass die Behandlung therapeutisch sinnvoll und wirtschaftlich bleibt.

Die Bedarfsdiagnostik darf frühestens 28 Tage nach der physiotherapeutischen Diagnostik erfolgen.

Die BlankoVO ist eine spezielle Verordnungsform mit besonderen Dokumentations- und Abrechnungsregelungen, die mehr Flexibilität und Eigenverantwortung für die Physiotherapie in der Regelversorgung ermöglicht.

Nachdem Sie nun wissen, was die Blankoverordnung bedeutet, erfahren Sie im nächsten Abschnitt, welche Ziele mit dieser neuen Versorgungsform verfolgt werden.

Ziele der Blankoverordnung

Die Ziele der Blankoverordnung Physiotherapie sind:

  • Eine flexiblere und bedarfsgerechtere Versorgung der Patient:innen zu ermöglichen.
  • Die individuellen Therapieziele gemeinsam mit dem Patienten festzulegen.
  • Therapeut:innen eigenverantwortlich die Auswahl der Therapieinhalte, die Therapiefrequenz sowie die Behandlungsdauer bestimmen zu lassen.
  • Die Therapie sofort zu beginnen und direkt auf den konkreten Behandlungsbedarf des Patienten zuzuschneiden.
  • Die fachliche Expertise der Therapeut:innen zu nutzen, um Therapieinhalte individuell anzupassen, statt strikt an starre Verordnungsvorgaben gebunden zu sein.
  • Behandlungsverläufe effizienter zu gestalten und unnötige Arztkontakte zu reduzieren.

Die Zielsetzung der Blankoverordnung bildet die Grundlage für die Chancen, die sich für die Physiotherapie ergeben – mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Chancen für die Physiotherapie

Die Blankoverordnung stärkt die fachliche Autonomie der Physiotherapie und eröffnet Physiotherapiepraxen mehr Flexibilität in der Therapiegestaltung sowie bei der Auswahl der Behandlungsmethoden. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Mehr Flexibilität in der Therapiegestaltung und Auswahl der Behandlungsmethoden.
  • Evidenzbasierte Entscheidungen direkt im Therapieverlauf.
  • Stärkere Verantwortung der Therapeuten für den Behandlungserfolg.
  • Individuelle Therapieplanung durch physiotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung.
  • Kürzere Wege, individuellere Therapiepläne und eine höhere Versorgungsqualität für Patient:innen.
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie, da keine spezifischen Heilmittel oder Folgerezepte mehr ausgestellt werden müssen.
  • Aufwertung der Rolle der Physiotherapie im interprofessionellen Team.

Neben diesen Chancen gibt es jedoch auch Herausforderungen, die in der Praxis auftreten. Diese werden im nächsten Abschnitt beleuchtet.

Herausforderungen in der Praxis

Trotz der Chancen ist die Blankoverordnung (BlankoVO) mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Es gelten spezielle gesetzliche Regelungen, die die Durchführung, Abrechnung und wirtschaftliche Verantwortung betreffen und eine klare Abgrenzung zur Regelversorgung schaffen. Die Blankoverordnung ist ausschließlich für bestimmte Diagnosen, wie z.B. die 114 Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX laut Diagnoseliste und ICD-10-Codes, im Bereich des Schultergelenks (Schulterbereich) vorgesehen. Sie gilt nicht im Krankenhaus, nicht für alle Bereiche und nicht für die Ergotherapie. Die Kosten der Blankoverordnung belasten das Heilmittelbudget der Ärzte und Ärztinnen nicht.

Dokumentationsaufwand

Für die Ausstellung und Umsetzung der Blankoverordnung sind die korrekte Diagnosestellung und die Dokumentation der Diagnosen (ICD-10, ICD-10-Codes, Diagnoseliste) entscheidend, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten. Viele Therapeut:innen berichten von erhöhtem organisatorischem Aufwand und Unsicherheiten bei der Dokumentation.

Haftungsfragen

Offene Haftungsfragen stellen eine weitere Herausforderung dar. Die erweiterte Verantwortung der Physiotherapeut:innen führt zu Unsicherheiten bezüglich der Haftung im Behandlungsverlauf.

Regionale Unterschiede

Die Blankoverordnung ist bislang nur auf bestimmte Indikationen begrenzt und wird regional unterschiedlich genutzt. Der Austausch relevanter Informationen, wie Abrechnungsdetails und Kodierbelege, zwischen Therapeuten, Abrechnungszentren und Krankenkassen ist für eine korrekte Abrechnung unerlässlich.

Auch die Vergütung bildet die zusätzliche Verantwortung bislang nicht ausreichend ab. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie die Heilmittelversorgung im Rahmen der Blankoverordnung geregelt ist.

Heilmittelversorgung im Rahmen der Blankoverordnung

Die Heilmittelversorgung im Rahmen der Blankoverordnung in der Physiotherapie markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Flexibilität für Physiotherapeuten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags nach § 125a SGB V erhalten Leistungserbringer die Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum der Verordnung die Therapiegestaltung eigenständig zu steuern. Diese neue Versorgungsform gilt für über 100 spezifische Schulter-Diagnosen aus der Diagnosegruppe EX, die anhand von ICD-10-Codes eindeutig definiert sind.

Erweiterte Versorgungsverantwortung

Im Zentrum der Blankoverordnung in der Physiotherapie steht die erweiterte Versorgungsverantwortung: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten entscheiden eigenverantwortlich über Art, Umfang, Frequenz und Auswahl der Heilmittel. Damit können sie die Heilmittelversorgung gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten mit Erkrankungen im Schulterbereich abstimmen. Die Heilmittel-Richtlinie und die Vorgaben des Vertrags nach § 125a SGB V bilden dabei die rechtliche Grundlage für die Umsetzung in der Praxis.

Ampelsystem und Wirtschaftlichkeit

Ein zentrales Steuerungsinstrument ist das Ampelsystem, das die Wirtschaftlichkeit und therapeutische Sinnhaftigkeit der Behandlung sicherstellt. Es verhindert eine unverhältnismäßige Mengenausweitung und sorgt dafür, dass die Versorgung im Rahmen der Blankoverordnung sowohl qualitativ hochwertig als auch wirtschaftlich bleibt. Physiotherapiepraxen sind verpflichtet, die Regelungen und Vorgaben des Vertrags nach § 125a SGB V sowie die Anforderungen des Ampelsystems konsequent einzuhalten.

Zusammenarbeit und Umsetzung

Die Zusammenarbeit zwischen dem GKV-Spitzenverband und Physio Deutschland war maßgeblich für die Entwicklung und Einführung dieser neuen Versorgungsform. Ziel ist es, die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie nachhaltig zu verbessern und die Versorgung von Patienten mit Schultererkrankungen zu optimieren. Die Blankoverordnung bietet damit nicht nur mehr therapeutische Freiheit für Physiotherapeuten, sondern auch eine bessere, individuellere Versorgung für die Versicherten.

Für Physiotherapiepraxen bedeutet die Umsetzung der Blankoverordnung, sich intensiv mit den neuen Regelungen, der Diagnoseliste und den Vorgaben zur Dokumentation auseinanderzusetzen. Nur so kann die Heilmittelversorgung im Rahmen der Blankoverordnung effizient, wirtschaftlich und im Sinne der Patienten gestaltet werden.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie die Abrechnung und Vergütung im Rahmen der Blankoverordnung geregelt ist.

Abrechnung und Vergütung

Die Abrechnung und Vergütung im Rahmen der Blankoverordnung in der Physiotherapie ist ein zentrales Thema für alle Leistungserbringer. Grundlage für die Abrechnung bildet der Vertrag nach § 125a SGB V, der die Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung regelt. Die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog geben dabei die maßgeblichen Vorgaben für die Abrechnung und die Höhe der Vergütung vor.

Abrechnungsmodalitäten

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten rechnen ihre Leistungen im Rahmen der Blankoverordnung direkt mit den Krankenkassen ab. Dabei ist es entscheidend, die Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 16 Wochen nach Ausstellung der Blankoverordnung einzureichen, um die Vergütung nicht zu gefährden. Die Abrechnung umfasst sämtliche erbrachten Leistungen – von der physiotherapeutischen Diagnostik über die Bedarfsdiagnostik bis hin zur eigentlichen Therapiegestaltung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der durchgeführten Maßnahmen sowie nach den im Heilmittelkatalog festgelegten Preisen.

Pauschalen und Dokumentation

Ein besonderer Aspekt der Blankoverordnung in der Physiotherapie ist die Möglichkeit, eine versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten organisatorischen und fachlichen Aufwand zu berechnen. Diese Pauschale kann pro Blankoverordnung abgerechnet werden und trägt dazu bei, den Mehraufwand, der durch die erweiterte Versorgungsverantwortung entsteht, finanziell auszugleichen.

Für eine reibungslose Abrechnung ist es wichtig, alle Leistungen und Behandlungseinheiten sorgfältig zu dokumentieren und die Vorgaben des Vertrags nach § 125a SGB V sowie der Heilmittel-Richtlinie genau zu beachten. Nur so können Physiotherapeuten sicherstellen, dass sie die ihnen zustehende Vergütung erhalten und die Versorgung der Versicherten langfristig wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Die korrekte Umsetzung der Abrechnungsvorgaben ist somit nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern auch der Qualitätssicherung in der physiotherapeutischen Versorgung.

Im nächsten Abschnitt werden die politischen und strukturellen Grenzen der Blankoverordnung erläutert.

Politische und strukturelle Grenzen

Die Einführung der Blankoverordnung erfolgt nicht im luftleeren Raum. Sie ist eingebettet in gesetzliche Vorgaben, Modellvorhaben und enge wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Grundlage für die Einführung der Blankoverordnung bildet das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das spezielle Regelungen für die Versorgung und Terminvergabe in der Physiotherapie geschaffen hat. Der GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und politische Entscheidungsträger steuern Umfang und Ausgestaltung maßgeblich. Auch Verbände wie Physio Deutschland sind an der Ausgestaltung und Umsetzung der neuen Versorgungsform beteiligt und geben wichtige Empfehlungen für die Praxis. Dadurch entsteht eine Diskrepanz zwischen theoretischem Potenzial und praktischer Umsetzung.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie sich die Blankoverordnung vom Direktzugang unterscheidet.

Blankoverordnung vs. Direktzugang

Häufig wird die Blankoverordnung als Vorstufe zum Direktzugang verstanden. Während bei der Blankoverordnung weiterhin eine ärztliche Diagnose erforderlich ist, würde der Direktzugang Physiotherapeut:innen erlauben, Patient:innen ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. In der Regelversorgung liegt die Verantwortung für die Verordnung und die genaue Ausgestaltung der Therapie weiterhin primär bei den Ärzt:innen, während die Blankoverordnung den Therapeuten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl und Planung der Behandlung einräumt. Politisch werden beide Modelle jedoch unterschiedlich bewertet und verfolgt. Die Blankoverordnung gilt dabei als kontrollierter Zwischenschritt.

Im abschließenden Fazit werden die wichtigsten Erkenntnisse zur Blankoverordnung Physiotherapie zusammengefasst.

Fazit

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortung und moderner Versorgung. Sie stellt eine innovative Versorgungsform dar, in der Therapeuten eine zentrale Rolle bei der Diagnosestellung, Behandlungsplanung und -durchführung übernehmen und so maßgeblich zur Weiterentwicklung der physiotherapeutischen Versorgung beitragen. Gleichzeitig zeigt sie exemplarisch, wie stark therapeutische Innovationen von politischen Rahmenbedingungen abhängen. Ob sie langfristig zu einer echten Stärkung der Physiotherapie führt, hängt weniger von der fachlichen Kompetenz als von politischen Entscheidungen, Vergütungsmodellen und struktureller Umsetzung ab.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Blankoverordnung Physiotherapie.

FAQ – Häufige Fragen zur Blankoverordnung Physiotherapie

Was ist eine Blankoverordnung in der Physiotherapie?

Die Blankoverordnung ist eine spezielle Verordnungsform, bei der Ärzt:innen nur die Diagnose stellen. Die Physiotherapie entscheidet anschließend eigenständig über Art, Umfang und Dauer der Behandlung.

Für welche Diagnosen gilt die Blankoverordnung?

Sie gilt ausschließlich für 114 Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX, die in einer offiziellen Diagnoseliste mit ICD-10-Codes festgelegt sind.

Ab wann ist die Blankoverordnung gültig?

Die Blankoverordnung kann seit dem 1. November 2024 von Ärzt:innen für gesetzlich Versicherte ausgestellt werden.

Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?

Die Gültigkeit beträgt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Behandlung abgeschlossen und abgerechnet werden.

Wie wird die Blankoverordnung abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen auf Basis des § 125a SGB V. Alle Leistungen müssen vollständig und korrekt dokumentiert werden.

Was ist das Ampelsystem?

Das Ampelsystem steuert die Wirtschaftlichkeit der Behandlung. In der grünen Phase erfolgt die volle Vergütung, in der roten Phase greift ein Vergütungsabschlag von 9 %.

Ist die Blankoverordnung der Direktzugang?

Nein. Eine ärztliche Diagnose ist weiterhin erforderlich. Die Blankoverordnung gilt als kontrollierter Zwischenschritt, nicht als Direktzugang.

Welche Herausforderungen gibt es in der Praxis?

  • Erhöhter Dokumentationsaufwand
  • Unsicherheiten bei Haftung und Wirtschaftlichkeit
  • Eine Vergütung, die der erweiterten Verantwortung nicht immer gerecht wird.

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